04 · Geschäftsgeheimnisschutz

Geschäfts­geheimnis­schutz –
Nicht alles lässt sich patentieren

Viele wertvolle Informationen sind Geschäftsgeheimnisse, zum Beispiel Kundenlisten, Algorithmen, Produktionsverfahren. Für einen rechtlichen Schutz sind gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen, wie außreichende Geheimhaltungsmaßnahmen, technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen.

 

Meine Beratung umfasst

Rechtliche Grundlage

Der Geschäftsgeheimnisschutz nach deutschem Recht beruht auf dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist danach jede Information, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist, einen wirtschaftlichen Wert hat und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.

Inhaber:innen müssen aktiv dokumentieren, dass sie Schutzmaßnahmen ergriffen haben. Nur dann können bei einem Verstoß Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Herausgabe, Auskunft und Schadensersatz durchgesetzt werden.

 

Beispiele für mögliche Geschäftsgeheimnisse

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