Gewerb­licher Rechts­schutz

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere das Marken-, Design- und Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht. 

Marken können etwa die Identität von Produkten und Dienstleistungen sowie Unternehmen schützen, während Designrechte ästhetische Gestaltungen absichern. 

Das Urheberrecht schützt Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe aufweisen, sowie in besonderen gesetzlich geregelten Fällen, etwa einfache Lichtbilder.

Das Wettbewerbsrecht reguliert fairen Wettbewerb. Es dient dazu insbesondere unlautere und irreführende Praktiken zu unterbinden.

Beispiele

Markenschutz, Markenstrategien, Markenverfahren (DPMA, EUIPO, WIPO, INPI), Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel), Schutz von Domainnamen, Schutz von Ethereum Name Service (ENS)-Domains, Designschutz, Schutz von Betriebsgeheimnissen, Schutz von Know-how, Produktschutz (Anti-Counterfeiting), Forschungs- und Entwicklungsverträge, Schutzschriften, Besonderheiten bei Kryptowerten und KI-Anwendungen, Abmahnungen (z.B. im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht), strategische Beratung für außergerichtliche Konfliktlösung, internationale Streitbeilegungsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Schutzmöglichkeiten vor Rufausbeutung, Schutz vor irreführender und verbotener Werbung, Marketingmaßnahmen, z.B. Influencer-Marketing, Produkt-Werbung

Medienrecht

Das Medienrecht regelt die Produktion, Verbreitung und Nutzung von Inhalten in digitalen und klassischen Medien. 

Zentrale Themen sind der Schutz und die Vergütung von Werken, Persönlichkeitsrechte, Pressefreiheit und die Lizenzierung. Im digitalen Zeitalter und mit der Verbreitung sozialer Netzwerke haben Aspekte wie Diskriminierung, Fake News und Urheberrechtsverletzungen an Bedeutung gewonnen. 

Juristische Expertise zielt darauf ab, die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Rechtsverstößen aufzuzeigen und die Wahrung von Rechten zu gewährleisten.

Beispiele

Fotografien, Filmaufnahmen, Presseartikel, Berichterstattung, Musikwerke, Meinungsäußerungen, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild, Gegendarstellungsrecht, Schutz von Kunstwerken, digitale Werke, Lizenzvereinbarungen, urheberrechtlich geschützte Werke, Besonderheiten bei Kryptowerten, die mit geschützten Werken verknüpft sind, Besonderheiten bei KI-Anwendungen, die etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen

Informations­technologierecht

Das IT-Recht befasst sich insbesondere auch mit den Herausforderungen neuer Technologien wie Blockchain und Künstlicher Intelligenz. 

Im Mittelpunkt des Informations­technologierechts stehen der Schutz von IT-Produkten, die Vertragsgestaltung sowie Haftungsfragen und Informationspflichten. Blockchain-basierte Smart Contracts erfordern besondere vertragliche Regelungen, während KI-Anwendungen etwa besonderen Kennzeichnungs- und anderen Informationsvorgaben unterliegen. 

Ziel ist es, Innovation zu fördern, ohne die Rechtssicherheit zu vernachlässigen.

Beispiele

Verträge, Urheberrecht an Software, Lizenzbedingungen, Meldepflichten, IT-Sicherheitsanforderungen, Open‑Source‑Compliance, digitale Produkte und Dienstleistungen, Rechte an digitalen Inhalten, Blockchain- und andere DLT-Anwendungen, KI-Anwendungen und deren Schutz, urheberrechtlicher Schutz beim Einsatz von KI-Modellen, KI‑Compliance-Maßnahmen, Schulungen

Mediation und Schiedsverfahren

Alternative Konfliktlösungen wie Mediation und Schiedsverfahren ermöglichen eine effiziente, außergerichtliche Streitbeilegung. 

Mediation fördert konsensorientierte Lösungen, während Schiedsverfahren bindende Entscheidungen privat bestimmter Schiedsgerichte bieten. 

Beide Methoden können Zeit sparen und dadurch Kosten reduzieren. Zudem kann die Vertraulichkeit des Verfahrens gewährleistet werden. 

Schiedsverfahren bieten ein Instrument zur selbstbestimmten Verfahrensgestaltung. Gerade beim Schutz von geistigem Eigentum und Betriebsgeheimnisse, können Verfahren in anderen Ländern erforderlich werden. Maßgeschneiderte Schiedsvereinbarungen können insbesondere bei internationalen Verfahren eine bessere Kontrolle der Verfahrensregeln und des zeitlichen Ablaufs bieten.

Beispiele

Mediationsvereinbarung, außergerichtliche Streitschlichtung, individualisierte Schiedsvereinbarungen, Erstellung und Überprüfung von Schiedsverträgen und Schiedsvertragsklauseln zur Prävention von ordentlichen Gerichtsverfahren in geeigneten Fällen und für eine besonders effiziente und ökonomische Verfahrensführung, Beratung im Rahmen von Schiedsverfahren